Ortsverband Buchdorf

Antrag CSU/FB

Bürgerentscheid Freiflächen-Photovoltaik

Antrag: Diskussion und Entscheidung über Beibehaltung oder Aufhebung der Entscheidung des Bürgerentscheides vom 05.03.2023

Am 05.03.2023 haben die Gemeindebürger bei einem Bürgerentscheid mit einer Mehrheit von über 68 % die Fragestellung "Sind Sie dafür, dass auf dem Gemeindegebiet Buchdorf / Baierfeld keine Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und auf Sondergebieten errichtet werden?" mit JA beantwortet.

Es ist nicht so, dass die Entscheidung nur für ein Jahr gilt. Die Entscheidung darf nur innerhalb eines Jahres nicht vom Gemeinderat geändert werden. Der Beschluss ist weiterhin gültig. Deshalb ist die aktuelle Beschlusslage in der Gemeinde, dass bei uns KEINE Photovoltaik-Freiflächenanlagen gebaut werden dürfen.

Die Bürger haben nicht entschieden, dass bei Zugrundelegung von bestimmten Kriterien Photovoltaik-Freiflächenanlagen gebaut werden dürfen, sie haben auch nicht über den Standort entschieden, sondern dem Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen generell eine Absage erteilt.

Bevor wir über einen Kriterienkatalog der Gemeinde Buchdorf für erneuerbare Energien beraten, müssen wir entscheiden, ob wir die Entscheidung des Bürgers aufheben und Freiflächenanlagen wieder zulassen oder ob wir uns weiterhin an das Votum der Bürger gebunden fühlen.

Hierüber sollten wir in einer öffentlichen Sitzung diskutieren und entscheiden.

Gemeindeordnung Art. 18a

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

(13) 1Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses des Gemeinderats. 2Der Bürgerentscheid kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden, es sei denn, dass sich die dem Bürgerentscheid zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat.